Foto: © Martina Busch - https://werbestilgestaltung.de

Therapiehonorar

Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen bislang keine Leistungen für psychotherapeutische Beratung, Begleitung, Coaching, Supervision und noch viele weitere Therapien / Therapieformen (individuelle u. freie Gesundheitsleistungen), sofern diese von einem psychotherapeutischen Heilpraktiker oder psychologisch zertifiziertem Berater oder Coach durchgeführt werden. Meine Leistungen liegen somit außerhalb des Leistungskataloges der gesetzlichen Krankenkassen. Für alle Leistungen erhalten Sie grundsätzlich eine ordnungsgemäß ausgestellte Rechnungen, die Sie a) bei Ihrer privaten Krankenversicherung einreichen und b) bei Ihrer Steuererklärung einreichen können. Das Honorar ist als Ausgleichsleistung für durch mich erbrachte Leistungen zu verstehen. Es orientiert sich am Leistungskatalog der Gebührenordnung für Ärzte (GOP) und an der GebüH für Heilpraktiker. Nicht heilkundliche Leistungen (z. B. Beratung oder Coaching) werden gesondert und individuell vereinbart. Dauer einer Sitzung und Honorar 1. Das Kennenlerngespräch (ca. 30 Min.) ist kostenfrei. 2. Einzelsitzung (ca. 1,5 Std.): 125,- Euro 3. Paarsitzung (ca. 2,5 -3 Std.): 210,- Euro 4. Gruppensitzungen (ab 3 Personen) erfolgen auf gesonderte Vorabsprache der Thematik und des Umfanges. „Soziales Honorar“ Einzelpersonen, Paare oder Familien in finanziell schwachen Situationen oder mit niedrigem Einkommen, biete ich ein „soziales Honorar“, also eine Ermäßigung, an. Einer der nachfolgend aufgeführten Bescheide oder Nachweise ist zum Erstgespräch vorzulegen: ALG I- oder II-Bescheid Aktueller Rentenbescheid Tafelausweis Aktueller Wohngeldbescheid Nachweis über die GEZ-Befreiung Absage Ihres Praxistermins Sie können Ihren Termin bis zu 48 Stunden (wochentags) vorher kostenfrei absagen. Sollte dies einmal nicht gelingen, muss ich Ihnen ein Ausfallhonorar in Höhe von 60,- Euro in Rechnung stellen. Ich bitte um Ihr Verständnis. Psychologische Beratung usw. ist nach § 4 Nr. 14 des Umsatzsteuergesetzes von der Umsatzsteuer befreit. Rechtlicher Hinweis Meine Tätigkeiten und angewandten Methoden vertragen sich mit den etablierten Therapieformen und stehen weder im Widerspruch zu naturheilkundlichen noch zu (schul-) medizinischen Therapien und ihren Verordnungen. Selbstverständlich arbeite ich auf Wunsch mit Ihren Ärzten in Kooperation zusammen. Meine Leistungen umfassen eine psychologische Beratung zur Hilfe bei der Überwindung psychosozialer Probleme gemäß PsychThG §1 Berufsausübung Abs. 3,Satz 3. Ich stelle keine Diagnosen und führe keine Heilbehandlungen im medizinischen Sinne aus. Es handelt sich um eine psychologisch beratende und begleitende Tätigkeit außerhalb der medizinischen und pharmazeutischen Heilkunde. Als sog. Selbstzahler genießen Sie überzeugende Vorteile: In unserer Zusammenarbeit sind wir nicht gebunden an die Vorschriften des Sozialgesetzbuches, der gesetzlichen und privaten Krankenversicherungen. Ihnen bleiben die Berücksichtigung und Erfüllungen zahlreicher Formalitäten erspart Es ist nicht gewährleistet, dass Ihre Krankenkasse die Kosten für eine Therapie übernimmt. Bereits das Antragsverfahren einer Kostenübernahme kann Wochen dauern – Zeit, in denen Sie auf sich selbst gestellt bleiben, zusätzlich zu den weiteren Belastungen durch das möglicherweise nervenaufreibende Antragsverfahren. Einen enormen Vorteil stellt die absolute Vertraulichkeit dar. Weder Ihre Krankenkasse noch Ihr Arbeitgeber erfahren von Ihrem Anliegen oder Ihrem Thema, was sich z. B. beruflich zu Ihrem großen Vorteil darstellen kann. Klasse statt Masse: Oft reichen bereits zwei bis vier Sitzungen aus, z. B. Kurzzeittherapie nach emotionSync©. Mit Krankenkassen abgerechnete Therapien setzen eine bestimmte Anzahl von Sitzungen fest. Somit ist weder die Dauer noch die Häufigkeit der Inanspruchnahme meiner Beratung und Begleitung von den Krankenkassen vorgeschrieben. Als Weiterbildungsmaßnahme können Sie Coaching-Sitzungen (auch psychologisches Coaching) grundsätzlich steuerlich absetzen.
Für Sie erreichbar, Ihr Anthony-Chris Thuns
Anschrift Praxis / Büro Friedrichstraße 12 25548 Kellinghusen Tel.; 04822 342 88 96 kontakt@plb-thuns.de
Service
 Foto: © Martina Busch - https://werbestilgestaltung.de
Bitte beachten: Mein Angebot der heilförderlich psychologischen & therapeutischen Beratung, Begleitung & Coaching setzt keinen akademischen Grad voraus und impliziert kein vorhandenes Studium zur Erbringung meiner Leistungen. Durch die Teilnahme am Angebot gehen Sie eine krankenkassenfreie Leistung ein, welche Sie steuerlich und gegebenenfalls bei Ihrer Zusatzversicherung geltend machen können.
Für Sie erreichbar, Ihr Anthony-Chris Thuns
Anschrift Praxis / Büro Friedrichstraße 12 25548 Kellinghusen Tel.; 04822 342 88 96 kontakt@plb-thuns.de
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Therapiehonorar

Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen bislang keine Leistungen für psychotherapeutische Beratung, Begleitung, Coaching, Supervision und noch viele weitere Therapien / Therapieformen (individuelle u. freie Gesundheitsleistungen), sofern diese von einem psychotherapeutischen Heilpraktiker oder psychologisch zertifiziertem Berater oder Coach durchgeführt werden. Meine Leistungen liegen somit außerhalb des Leistungskataloges der gesetzlichen Krankenkassen. Für alle Leistungen erhalten Sie grundsätzlich eine ordnungsgemäß ausgestellte Rechnungen, die Sie a) bei Ihrer privaten Krankenversicherung einreichen und b) bei Ihrer Steuererklärung einreichen können. Das Honorar ist als Ausgleichsleistung für durch mich erbrachte Leistungen zu verstehen. Es orientiert sich am Leistungskatalog der Gebührenordnung für Ärzte (GOP) und an der GebüH für Heilpraktiker. Nicht heilkundliche Leistungen (z. B. Beratung oder Coaching) werden gesondert und individuell vereinbart. Dauer einer Sitzung und Honorar 1. Das Kennenlerngespräch (ca. 30 Min.) ist kostenfrei. 2. Einzelsitzung (ca. 1,5 Std.): 125,- Euro 3. Paarsitzung (ca. 2,5 -3 Std.): 210,- Euro 4. Gruppensitzungen (ab 3 Personen) erfolgen auf gesonderte Vorabsprache der Thematik und des Umfanges. „Soziales Honorar“ Einzelpersonen, Paare oder Familien in finanziell schwachen Situationen oder mit niedrigem Einkommen, biete ich ein „soziales Honorar“, also eine Ermäßigung, an. Einer der nachfolgend aufgeführten Bescheide oder Nachweise ist zum Erstgespräch vorzulegen: ALG I- oder II-Bescheid Aktueller Rentenbescheid Tafelausweis Aktueller Wohngeldbescheid Nachweis über die GEZ-Befreiung Absage Ihres Praxistermins Sie können Ihren Termin bis zu 48 Stunden (wochentags) vorher kostenfrei absagen. Sollte dies einmal nicht gelingen, muss ich Ihnen ein Ausfallhonorar in Höhe von 60,- Euro in Rechnung stellen. Ich bitte um Ihr Verständnis. Psychologische Beratung usw. ist nach § 4 Nr. 14 des Umsatzsteuergesetzes von der Umsatzsteuer befreit. Rechtlicher Hinweis Meine Tätigkeiten und angewandten Methoden vertragen sich mit den etablierten Therapieformen und stehen weder im Widerspruch zu naturheilkundlichen noch zu (schul-) medizinischen Therapien und ihren Verordnungen. Selbstverständlich arbeite ich auf Wunsch mit Ihren Ärzten in Kooperation zusammen. Meine Leistungen umfassen eine psychologische Beratung zur Hilfe bei der Überwindung psychosozialer Probleme gemäß PsychThG §1 Berufsausübung Abs. 3,Satz 3. Ich stelle keine Diagnosen und führe keine Heilbehandlungen im medizinischen Sinne aus. Es handelt sich um eine psychologisch beratende und begleitende Tätigkeit außerhalb der medizinischen und pharmazeutischen Heilkunde. Als sog. Selbstzahler genießen Sie überzeugende Vorteile: In unserer Zusammenarbeit sind wir nicht gebunden an die Vorschriften des Sozialgesetzbuches, der gesetzlichen und privaten Krankenversicherungen. Ihnen bleiben die Berücksichtigung und Erfüllungen zahlreicher Formalitäten erspart Es ist nicht gewährleistet, dass Ihre Krankenkasse die Kosten für eine Therapie übernimmt. Bereits das Antragsverfahren einer Kostenübernahme kann Wochen dauern – Zeit, in denen Sie auf sich selbst gestellt bleiben, zusätzlich zu den weiteren Belastungen durch das möglicherweise nervenaufreibende Antragsverfahren. Einen enormen Vorteil stellt die absolute Vertraulichkeit dar. Weder Ihre Krankenkasse noch Ihr Arbeitgeber erfahren von Ihrem Anliegen oder Ihrem Thema, was sich z. B. beruflich zu Ihrem großen Vorteil darstellen kann. Klasse statt Masse: Oft reichen bereits zwei bis vier Sitzungen aus, z. B. Kurzzeittherapie nach emotionSync©. Mit Krankenkassen abgerechnete Therapien setzen eine bestimmte Anzahl von Sitzungen fest. Somit ist weder die Dauer noch die Häufigkeit der Inanspruchnahme meiner Beratung und Begleitung von den Krankenkassen vorgeschrieben. Als Weiterbildungsmaßnahme können Sie Coaching-Sitzungen (auch psychologisches Coaching) grundsätzlich steuerlich absetzen.
Bitte beachten: Mein Angebot der heilförderlich psychologischen & therapeutischen Beratung, Begleitung & Coaching setzt keinen akademischen Grad voraus und impliziert kein vorhandenes Studium zur Erbringung meiner Leistungen. Durch die Teilnahme am Angebot gehen Sie eine krankenkassenfreie Leistung ein, welche Sie steuerlich und gegebenenfalls bei Ihrer Zusatzversicherung geltend machen können.